Die Meldung eines Vorfalls oder einer gefährlichen Situation ist selbsterklärend.
Einen Bericht erhalten.
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Eine Aktion definieren und zuweisen.
Eine Begehung zuweisen.
Eine Begehung durchführen.
Erstellen einer Aktion (aus einer Begehung).
Meldung einer gefährlichen Situation (aus einer Begehung).